Wussten Sie schon?

Seit 1. Januar 2015 beträgt der normale Mehrwertsteuersatz 17%. Um den Wohnbau anzukurbeln, fördert der Staat die Schaffung von Wohnraum und Renovierungsarbeiten durch einen Zuschuss, nämlich in Form eines stark reduzierten Steuersatzes von 3%, vorausgesetzt, es handelt sich um den Bau oder Renovierung einer Wohnung die als Hauptwohnsitz vom Bauherr genutzt wird…Wohnungen, die für Dritte bestimmt sind, kommen nicht in den Genuss dieses Vorteils, außer im Fall von Renovierungsarbeiten, die im Zusammenhang mit diesen Wohnungen durchgeführt werden.

Alle Details bezüglich Anwendung der Mehrwertsteuer finden Sie auf der Internetseite der zuständigen Behörde : www.aed.public.lu

Foto erstellt von Neoproject

Staatliche Zuschüsse im Rahmen Ihres Renovierungsprojekts

Bei Investitionen zwecks Verbesserung des Energieverbrauchs eines Hauses oder dem Einsatz von erneuerbaren Energiequellen können Sie bei der Umweltschutzbehörde Förderungen beantragen. Voraussetzung eines solchen Antrags  ist die Inanspruchnahme einer Energieberatung.  

Alle Informationen dazu finden Sie unter : www.guichet.lu

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